Darf man jemand, der gerade aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden ist, ohne vorherige Absprache zu werblichen Zwecken mit dem Wort verrückt auf einem Bild abdrucken? Im Fall von Sixt war die Antwort der öffentlichen Meinung (und möglicherweise künftig auch die eines Gerichtes) eindeutig Nein. Muss Sixt seine Kreativagentur Jung von Matt nach dem Gustl Mollath-Debakel für die Zukunft zu mehr Zurückhaltung verpflichten? Auf gar keinen Fall.
